Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard oder Debit-/Kreditkarte

Seit dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei
Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.

Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z.B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen bei Kartenzahlungen in Europa von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen.

Wenn Sie hieran interessiert sind, können Sie den Benachrichtigungsservice wie folgt aktivieren:

  • im OnlineBanking im Bereich "Service & Mehrwerte" unter "Benachrichtigungen"
  • an unseren Geldautomaten über den im Menü "Kartenfunktionen" vorhandenen Einstieg "Benachrichtigung aktivieren"
  • Beauftragung bei unseren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle oder telefonisch im KundenDialogCenter.


Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Unser KundenDialogCenter ist gerne für Sie da.