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Festgeld

Mit einer Festgeldanlage bei Ihrer Raiffeisenbank im Donautal eG gehen Sie auf Nummer sicher. So einfach geht's: Sie legen eine bestimmte Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Wir garantieren Ihnen einen attraktiven Zinssatz.

Jetzt Festgeld abschließen

    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Verlässlich

    Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

    Sicher

    Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Feste Zinsen mit Festgeld

    Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Produktdetails und Konditionen

    Stand: 03.2026
    Produkteckdaten Festgeld  
    WährungEUR 
    Anlagebetrag Min. - Max.500,00 - unbegrenzt EUR 
    ZinsbindungsartFestzins 
    ZinszahlungDie Zinsen werden jährlich zum 31.12. jeden Jahres ausbezahlt; die letzte Zinszahlung erfolgt zum Fälligkeitstermin. 
    Automatische VertragsverlängerungMöglich 
    KostenKeine 
    Versand0,00 € 
    VersandartSB-Auszug 
    VersandrhythmusTäglich 
    VersandartElektronischer Kontoauszug 
    VersandrhythmusJährlich 
    AnlagedauerZinssatz ab 500,00 EURZinssatz ab 50.000,00 EUR
    1/2 Jahr2,00 % p.a.2,00 % p.a.
    1 Jahr2,00  % p.a.2,00 % p.a.
    2 Jahre2,10  % p.a.2,10 % p.a.
    3 Jahre2,20  % p.a.2,20 % p.a.
    4 Jahre2,25 % p.a.2,25 % p.a.
    5 Jahre2,30 % p.a.2,30 % p.a.
    6 Jahre2,35 % p.a.2,35 % p.a.
    7 Jahre2,40 % p.a.2,40  % p.a.
    8 Jahre2,45 % p.a.2,45  % p.a.
    9 Jahre2,50 % p.a.2,50 % p.a.
    10 Jahre2,55 % p.a.2,55 % p.a.

    Festgeldrechner

    So funktioniert's

    Bei uns können Sie Ihr Festgeld ganz bequem im OnlineBanking eröffnen, wenn Sie bereits einen Zugang haben.

    OnlineBanking freischalten

    Schalten Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking frei. Nach der Freischaltung können Sie dort Ihr Festgeldkonto eröffnen.

    Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

    Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

    Tagesgeld

    • Geld zwischenparken
    • Flexibel verfügen
    • Kein Kursrisiko
    Mehr erfahren

    Fondssparplan

    • Sparziel erreichen
    • Ab 25 Euro monatlich
    • Jederzeit verfügbar
    Mehr erfahren

    Wertpapiersparplan

    • Vermögen aufbauen
    • Ab 10 Euro monatlich
    • Große Fondspalette
    Mehr erfahren

    FAQ zum Festgeld

    Kann ich das Festgeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Berechnung der Zinsen erfolgt immer jährlich zum 31.12. und werden auf das vereinbarte Konto ausbezahlt. Die letzte Zinszahlung erfolgt zum Fälligkeitstermin.

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag