- Frei wählbarer Anlagebetrag
- Zuzahlungen und Teilkündigungen möglich
- Sichere Geldanlage
KündigungsGeld
Sicher und kurzfristig anlegen
Das KündigungsGeld Ihrer Raiffeisenbank im Donautal eG ist eine sichere Geldanlage und gute Ergänzung zum Tages- oder Festgeld. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35 oder 90 Tage. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Zum vereinbarten Kündigungstermin wird das Guthaben auf das gewünschte Referenzkonto gutgeschrieben.
- Sicherheit : gut
- Verfügbarkeit : mittel
- Rendite : mittel
Das KündigungsGeld im Überblick
Ihre Vorteile mit KündigungsGeld
- Sie erhalten eine attraktive Verzinsung.
- Sie können nach Ablauf der Kündigungsfrist über Ihr Kapital verfügen.
- Sie können Zuzahlungen und Teilkündigungen jederzeit vornehmen.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage.
Flexibel bleiben
Beim KündigungsGeld können Sie jederzeit online per Überweisung Ihr Kapital erhöhen. Nach einer Kündigungsfrist von 35 oder 90 Tagen wird Ihnen Ihr Geld auf das vereinbarte Referenzkonto gutgeschrieben. Die Zinsen sind variabel und passen sich an die aktuellen Marktkonditionen an.
Konditionen
Produkteckdaten KündigungsGeld |
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Währung | EUR | |
Mindestanlagebetrag | 0,01 EUR | |
Laufzeit | Unbefristet | |
Zinsbindungsart | Variabel | |
Zinszahlung | Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. jeden Jahres ausbezahlt. | |
Kündigungsfrist | KündigungsGeld 35: mind. 35 Tage | KündigungsGeld 90: mind. 90 Tage |
Teilkündigungen | Ja | |
Zuzahlungen | Ja | |
Verfügbarkeit | Zum Kündigungstermin wird das Guthaben auf das vereinbarte Referenzkonto gutgeschrieben. | |
Kosten | Keine | |
Versand | ||
Versand | 0 EUR | |
Versandart | SB-Auszug | Elektonischer Kontoauszug |
Versandrhythmus | Täglich | Monatlich |
Konditionen | ||
Zinssatz ab |
KündigungsGeld 35 | KündigungsGeld 90 |
ab 0,00 EUR | 0,00 % p.a. | 0,00 % p.a. |
ab 10.000,00 EUR | 0,90 % p.a. | 1,35 % p.a. |
ab 100.000,00 EUR | 0,90 % p.a. | 1,35 % p.a. |
Stand: 01.06.2023 |
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben.
Häufige Fragen zum KündigungsGeld
Sie können Ihr KündigungsGeld ganz oder in Teilbeträgen kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird Ihnen der gekündigte Betrag auf das vereinbarte Referenzkonto gutgeschrieben.
Ja, Sie können zu Vertragsbeginn einen Einmalbetrag überweisen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt immer jährlich zum 31.12. und werden auf das vereinbarte Referenzkonto ausbezahlt.
Die Anlagedauer ist auf unbestimmte Zeit, die Kündigungsfrist beträgt 35 oder 90 Tage.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank im Donautal eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank im Donautal eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.